Bitte bringen Sie das Geld in bar mit, Sie erhalten eine Quittung und bei Bedarf eine Rechnung.
Sollten Sie aus welchem Grund auch immer nicht auf den Hof kommen können, mache ich auch Hausbesuche - wobei sich natürlich nicht alle Tiere eignen, mitgenommen zu werden.
Mein Angebot ist als Maßnahme zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI für Menschen mit einem Pflegegrad anerkannt und somit kassenabrechenbar.
Teilweise ist es möglich auch Angebote über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abzurechnen. Gerne informiere ich Sie hierzu individuell auf Anfrage.
Da Tiergestützte Interventionen und Leistungen der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werde, müssen die Kosten privat bezahlt werden.
Bei privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen ist eine Erstattung je nach Tarif evtl. möglich, es lohnt sich daher, bei der Krankenkasse direkt nachzufragen.